1. Bewirtung
Zurverfügungstellung/Verabreichen von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb des Gastwirtes
2. Bewirtungsvertrag
Ist der zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3. Catering
Zubereitung bzw Lieferung von Speisen und Getränken zu einem außerhalb des Bewirtungsbetriebes des Gastwirtes liegenden vom Vertragspartner bestimmten Leistungsort
4. FAGG
Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz idgF
5. Fernabsatz(vertrag)
im Sinne des § 3 FAGG
6. Bewirtungsbetrieb
Räumlichkeiten außerhalb oder innerhalb eines Gebäudes, wo die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet
7. Gastwirt
natürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Bewirtungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw Räume vermietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt
8. Gast
natürliche Person, die Bewirtung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet werden
9. KSchG
Konsumentenschutzgesetz 1979 idgF
10. Verbraucher
im Sinne des § 1 KSchG
11. Unternehmer
im Sinne des § 1 KSchG
12. Reservierung
verbindliches Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines Bewirtungsvertrages
13. Vertragspartner
natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt